Nun, die Wahrscheinlichkeit, an einem Verkehrsunfall
beteiligt zu sein, ist gerade in einer Stadt wie Berlin mit ihrem dichten Verkehrsnetz
und dem regelmäßig hohen Verkehrsaufkommen recht hoch, umso mehr, wenn man täglich am
Straßenverkehr teilnimmt (siehe Verkehrsunfallstatistik). Nur ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit kann zu einem Unfall
führen, welcher nicht nur Schäden an den beteiligten Fahrzeugen, sondern im schlimmsten Fall
Verletzungen oder sogar den Tod von Menschen nach sich ziehen kann. Im Fall eines Unfalls gilt
es also, das Richtige zu veranlassen, um die entstandenen Schäden umfassend, effizient und zügig
von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ersetzt zu bekommen.
Aber was ist das Richtige, das nach einem Verkehrsunfall zu veranlassen ist?
Polizei kontaktieren
Sind sie in einen Verkehrsunfall verwickelt, so ist es in den meisten Fällen ratsam, die Unfallpolizei hinzu zu ziehen. Die offizielle Unfallaufnahme dokumentiert die Unfallsituation und dient somit der Beweissicherung.
Unfall dokumentieren
Zur späteren Analyse und zur erflogreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung ist es auch hilfreich, eigene Fotos von der Unfallsituation, den sichtbaren Schäden und der Stellung der Fahrzeuge zueinander zu machen.
Austausch der Kontaktdaten
Anschließend sollten Sie mit dem Unfallgegner die notwendigen Kontaktdaten austauschen, so dass die Kommunikation mit dem Unfallgegener bzw. dessen Versicherer ermöglicht wird.
Rechtsanwalt kontaktieren
Zur Einschätzung der rechtlichen Situation ist es anzuraten, umgehend Kontakt mit einem Verkehrsrechtsanwalt aufzunehmen. Daher biete ich Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, zu der Sie mich jeder Zeit telefonisch als auch per Mail kontaktieren können.
Kosten durch einen Anruf und eine Erstauskunft entstehen Ihnen nicht. Inwieweit Kosten auf Sie zukommen könnten, besprechen wir dann gemeinsam.
Neben dem unerfreulichen Umständen einer juristischen Auseinandersetzung, möchten Sie als Mandant natürlich gern wissen, inwieweit Kosten auf Sie zukommen könnten. Umfang und Entstehung dieser sind vom jeweiligen Mandat und der im Rahmen des Mandats geleisteten Tätigkeit abhängig, womit die Kostenfrage daher nur recht allgemein beantwortet werden kann. Im Bereich des Zivilrechts richtet sich der Umfang der Gebühren regelmäßig nach dem sogenannten Streitwert. Dabei handelt sich um den Wert (oder das Interesse), welchen der Mandant jeweils durchsetzen möchte und mit dessen Durchsetzung er den Anwalt dann beauftragt. Die Gebührenhöhe selbst findet sich dann im Vergütungsverzeichnis der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung (RVG). Bei der Regulierung von Unfallschäden hat der gegnerische Versicherer die Anwaltskosten zu tragen, sofern die geltend gemachten Ansprüche vollständig zum Ausgleich kommen. Gerne können Sie sich im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung persönlich bei mir erkundigen , so dass ich Ihnen zumindest eine ungefähre, unverbindliche Kostengröße nennen und Ihnen diese transparent aufschlüsseln kann.
Sie können mich jederzeit telefonisch als auch per Mail kontaktieren.
Die Kanzlei kann mit öffentlichen Verkehrsmitteln über den U-Bhf Kleistpark oder den S-Bhf Julius-Leber-Brücke erreicht werden.
Corona-Update: Trotz Corona bin ich natürlich weiterhin für Sie da. Beratung und Besprechungen können wie gewohnt telefonisch wie per Mail stattfinden.
Sofern eine persönliche Beratung notwendig sein sollte, kann diese unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.
erdmannstr.6 in 10827 berlin schöneberg
tel: 030 8855 3030
fax: 030 8855 3031
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